Reiseversicherungen
Storno-Schutz
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
ELVIA ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise sowie die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus versicherten Gründen (§ 2 AVB RR 10), alternativ notwendige Betreuungs- und Pflegekosten infolge unerwarteter schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung einer Risikoperson bis zur Höhe der Stornokosten.
- Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung;
- Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft;
- erheblicher Sachschaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat Dritter;
- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung;
- unerwartete Wiedereinstellung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt der Buchung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson.
Selbstbehalt: 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens € 25,- je Person / Objekt). Produkthinweise:
Reiseart: gültig nur für Flugreisen Geltungsbereich: weltweit Reisepreis: maximal € 6.500,- je Person Einzelprämie: gültig für jeweils eine Person und eine Reise