11 - Flüssiggas und Flüssigstickstoff in Geräten, Flaschen und Patronen

Es müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um Behälter, die Gas enthalten, vor Schäden oder einem Entweichen des Inhalts zu schützen. Geräte mit Gasflaschen oder Gaspatronen im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck müssen durch entsprechende Maßnahmen vor einer unbeabsichtigten Aktivierung geschützt sein.

Druckluft

Pressluftflaschen, wie sie z. B. zum Tauchen verwendet werden, nicht leer (mit einem Druck von über 200 kPa oder 2,0 bar).

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Flüssigstickstoff

Isolierte Verpackungen oder kryogene Behälter, die gekühlten, vollständig in porösem Material absorbierten Flüssigstickstoff enthalten (Dry Shipper) und nur für ungefährliche Produkte genutzt werden, die gekühlt werden müssen. Hinweis: Das Bruttogewicht der Verpackung darf maximal 10 kg betragen.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja

* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.

Ballons

Nicht aufgeblasene Ballons dürfen in der Kabine und im Frachtraum mitgeführt werden.

Heliumgefüllte Ballons

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Aufgepumpte Sportbälle

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja

Gaskartuschen (klein)

Diverse Geräte, die mit kleinen Gaskartuschen mit nicht entzündbarem, ungiftigem Gas wie Kohlendioxid (CO2) oder einem anderen Gas betrieben werden: Sahnespender, Geräte zum Aufbereitung von Sprudelwasser, Druckluftpistolen usw.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja

Maximal 4 kleine Kartuschen pro Person. * Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.

Selbstverteidigungsgeräte mit Gas

Selbstverteidigungsgeräte, die Pfefferspray, reizende oder handlungsunfähig machende Stoffe enthalten (Tränengas usw.).

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Lawinenrettungsrucksäcke

Lawinenrettungssysteme, die eine Kartusche mit verdichtetem, nicht entflammbarem, ungiftigem Gas enthalten.

  • Handgepäck: Ja (Sonderregelung für die USA siehe unten)
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja

Maximal 1 Rucksack pro Person. * Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.

Sonderregelung für die USA

Die Mitnahme eines Lawinenrettungsrucksacks mit einem pyrotechnischen Auslösemechanismus (1.4S) auf Flügen in die/aus den/über die und innerhalb der USA ist vollständig verboten.

Selbstaufblasende Rettungsmittel

Individuelle selbstaufblasende Rettungsmittel, die durch kleine Gaskartuschen mit nicht entzündbarem, ungiftigem Gas wie Kohlendioxid (CO2) oder einem anderen Gas aufgeblasen werden: Rettungswesten und -boote, Motorrad- und Reitwesten mit Airbag. Der Rucksack muss so gepackt sein, dass eine unbeabsichtigte Aktivierung verhindert wird.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja

2 Stück mit maximal 2 integrierten Kartuschen und maximal 2 Ersatzkartuschen pro Person. * Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.

Kohlenwasserstoffgas

Lockenstäbe mit Kohlenwasserstoff, vorausgesetzt die Sicherheitskappe ist sicher über dem Heizelement angebracht. Hinweis: Lockenstäbe dürfen nicht an Bord verwendet werden, die Mitnahme von Gasnachfüllungen für Lockenstäbe ist verboten.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Maximal 1 Lockenstab pro Person

Entzündliche Gase

Neue oder angebrochene, aufgestochene oder nicht aufgestochene oder mit einem Verschlusssystem ausgestattete Gaskartuschen oder Gasflaschen zum Betrieb von Gaskochern, Bunsenbrennern (Küchengebrauch, Handwerken), Werkzeugen, Campingkochern.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Trockeneis

Pro Person sind im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck maximal 2,5 kg Trockeneis erlaubt, wenn das Trockeneis zur Verpackung verderblicher Waren, die nicht der Gefahrengutregelung unterliegen, eingesetzt wird. Die Verpackung muss die Freisetzung von Kohlendioxid zulassen und mit dem Zusatz „Dry Ice“ (Kohlendioxid, fest) und dem Nettogewicht an Trockeneis gekennzeichnet sein.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja

* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.