14 - Tiere und geschützte Pflanzen
Der illegale Handel und Transport von Tieren und Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht sind, oder von Erzeugnissen aus artengeschützten Spezies stellt eine zunehmende Bedrohung für die Biodiversität dar. Strengstens verboten sind:
- Der Transport von Jagdtrophäen (selbst wenn sie legal erhalten wurden) und zwar an Bord aller Flüge, im Frachtraum, in der Kabine und als Frachtgut,
- die Einfuhr von geschützten Tier- oder Pflanzenarten*, unabhängig davon, ob es sich um lebende Tiere oder Tierteile handelt.
Verstoßen Sie nicht gegen das Gesetz und engagieren Sie sich mit uns: Vergewissern Sie sich, dass Sie die Produkte, die Sie in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mitnehmen, nicht unter die Artenschutzbestimmung fallen. *Die Liste der artengeschützten Spezies wird vom CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere oder Pflanzen) geregelt.
Rechtmäßige Ein- bzw. Ausfuhr der mitgeführten Waren auf der CITES-Website prüfen
Zur IATA-Website gegen den illegalen Handel mit artengeschützten Spezies (engl.)