5 - Medizinische Geräte und Artikel, die nicht mit Batterien betrieben werden

Es müssen alle Maßnahmen zum Schutz der Behälter, die Gas enthalten, getroffen werden. Die mit Gasflaschen ausgestatteten Geräte müssen durch entsprechende Maßnahmen vor einer unbeabsichtigten Aktivierung geschützt sein.

Persönliche medizinische Geräte

Medizinische Geräte für den persönlichen Gebrauch, die ausschließlich mit einer externen Stromversorgung (Netzstecker, USB usw.) betrieben werden, sind in der Kabine verboten.

Z. B.: tragbare Sauerstoffkonzentratoren, Schlaftherapiegeräte usw.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Sauerstoff oder Luft (gasförmig)

Sauerstoffgas- oder Luftzylinder oder Geräte, die solche Zylinder enthalten, für medizinische Zwecke. Hinweis: Die Verwendung persönlicher Sauerstoff- oder Luftzylinder an Bord ist verboten.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja

Bruttohöchstgewicht pro Zylinder: 5 kg. * Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.

Flüssigsauerstoff

Geräte mit Flüssigsauerstoffzylindern, für medizinische Zwecke.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Radioaktive medizinische Geräte oder Artikel

Radioisotope Herzschrittmacher oder andere Geräte (einschließlich mit Lithium-Batterien betriebene Geräte), die implantiert oder auf dem Körper angebracht sind.

  • Im Handgepäck: Nur am Körper
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Gaszylinder für Prothesen

Kleine Gaszylinder mit nicht entflammbarem, ungiftigem Gas für mechanische Körperglieder, die vom Passagier getragen werden sowie Ersatzzylinder ähnlicher Größe, falls diese zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung während der Reise erforderlich sind.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Quecksilberthermometer

Medizinische oder klinische Thermometer mit Quecksilber für den persönlichen Gebrauch, wenn das Thermometer in einer Schutzhülle aufbewahrt wird.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Maximal 1 Thermometer pro Person