6 - Waffen und Munition
Elektrowaffen
Elektrowaffen, die gefährliche Komponenten wie Sprengstoff, Druckgas, Lithiumbatterien enthalten: Elektroschlagstöcke oder Elektroschockpistole (Taser) ... Sie dürfen nicht am Körper, im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
- Im Handgepäck: Nein
- Im aufgegebenen Gepäck: Nein
Schusswaffen und Munition
Waffen für Sport- und Jagdzwecke dürfen mitgeführt werden, vorausgesetzt, dass die erforderlichen Waffenscheine und Waffenbesitzkarten vorgewiesen werden können und die Beförderung der Waffen und Munition angemeldet wurde. Munition (Kleinkaliberpatronen, nur Klasse 1.4S, UN0012 oder UN0014) muss sicher verpackt sein, pro Person dürfen höchstens 5 kg Munition brutto zum eigenen Gebrauch mitgenommen werden, Munition mit Explosiv- oder Brandgeschossen sind verboten.
- Im Handgepäck: Nein
- Im aufgegebenen Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja
Die zulässigen Mengen für mehr als eine Person dürfen nicht in einem Versandstück zusammengepackt werden.
Andere Schusswaffen
Schusswaffen, die nicht unter die Kategorie der Feuerwaffen fallen.
- Elektroimpulsgeräte, wie z. B. elektrische Treibhilfen, Elektroschocker
- Armbrüste
- Katapulte
- Bestandteile von Schusswaffen (außer teleskopische Sicht- und Zielgeräte)
- Schrotflinten
- Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen
- Harpunen und Harpunenabschussgeräte
- Luftpistolen und Luftgewehre
- Signalpistolen
- Viehtötungsapparate
- Spielzeugpistolen
- Startpistolen (Wettkämpfe)
- Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
- Schmuckstücke oder Amulette, die aus echten Kugeln oder leeren Patronen gefertigt werden (gilt nur für Flüge auf die/aus den Philippinen)
Die Liste ist nicht vollständig.
- Im Handgepäck: Nein
- Im aufgegebenen Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Waffen und scharfkantige Gegenstände
Waffen und Gegenstände, die Verletzungen verursachen können.
- Handarbeitsnadeln (Stricken, Sticken, Häkeln) aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um sie als Waffe einsetzbar zu machen
- Ski-, Geh- und Wanderstöcke
- Taschenmesser oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge
- Scheren
- Fleischerbeile
- Messer (einschließlich Ritualmesser) aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um sie als Waffe einsetzbar zu machen
- Steigeisen
- Pfeile und Dartpfeile
- Äxte und Beile
- Macheten
- Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z. B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Hämmer, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen
- Eispickel und Bar-Eispickel
- Schlittschuhe
- Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)
- Säbel, Schwerter und Degen
- Skalpelle
- Wurfsterne
Die Liste ist nicht vollständig.
- Im Handgepäck: Nein
- Im aufgegebenen Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Stumpfe Instrumente
Waffen und Gegenstände, die Verletzungen verursachen können.
- Baseball- und Softball-Schläger
- Cricketschläger
- Angelruten
- Golfschläger
- Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam, z.B. Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke
- Hockeyschläger
- Lacrosseschläger
- Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubsaunts
- Kajak- und Kanupaddel
- Billard-, Snooker- oder Poolqueues
- Skateboards
Die Liste ist nicht vollständig.
- Im Handgepäck: Nein
- Im aufgegebenen Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein