6 - Waffen und Munition

Elektrowaffen

Elektrowaffen, die gefährliche Komponenten wie Sprengstoff, Druckgas, Lithiumbatterien enthalten: Elektroschlagstöcke oder Elektroschockpistole (Taser) ... Sie dürfen nicht am Körper, im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Schusswaffen und Munition

Waffen für Sport- und Jagdzwecke dürfen mitgeführt werden, vorausgesetzt, dass die erforderlichen Waffenscheine und Waffenbesitzkarten vorgewiesen werden können und die Beförderung der Waffen und Munition angemeldet wurde. Munition (Kleinkaliberpatronen, nur Klasse 1.4S, UN0012 oder UN0014) muss sicher verpackt sein, pro Person dürfen höchstens 5 kg Munition brutto zum eigenen Gebrauch mitgenommen werden, Munition mit Explosiv- oder Brandgeschossen sind verboten.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja

Die zulässigen Mengen für mehr als eine Person dürfen nicht in einem Versandstück zusammengepackt werden.

Weitere Informationen zur Mitnahme von Waffen und Munition

Andere Schusswaffen

Schusswaffen, die nicht unter die Kategorie der Feuerwaffen fallen.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Waffen und scharfkantige Gegenstände

Waffen und Gegenstände, die Verletzungen verursachen können.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Stumpfe Instrumente

Waffen und Gegenstände, die Verletzungen verursachen können.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein