Passagierrechte

In Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 261/2004 des Europäisches Parlaments und Rates

Die in diesem Dokument beschriebenen Rechte gelten insbesondere unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie verfügen über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug,
  • Sie haben eingecheckt und sich vor der angegebenen Meldeschlusszeit oder, falls keine Uhrzeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung eingefunden,
  • Sie fliegen mit einem Ticket, das Sie zu einem veröffentlichten Tarif erworben haben oder mit einem Ticket, das im Rahmen eines Treueprogramms ausgestellt wurde,
  • Sie treten Ihren Flug an einem Flughafen der Europäischen Union (EU) an.

Achtung: Wenn Sie Ihren Flug von einem Flughafen aus einem Drittstaat (außerhalb der EU) antreten, gelten die in diesem Dokument beschriebenen Rechte nur, wenn Sie mit einer EU-Fluggesellschaft einen Flug in ein EU-Land antreten und für Flüge aus dem betreffenden Drittstaat keine örtlichen Vorschriften für Ausgleichs- oder Unterstützungsleistungen zur Anwendung kommen.

Zuletzt aktualisiert im September 2024