Allgemeine Verkaufsbedingungen für die Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris-Charles de Gaulle (Terminal T2E)“
Die folgenden Ausdrücke und Begriffe der Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben, sofern es sich aus dem Kontext nicht anders ergibt, die ihnen jeweils nebenstehend zugeordnete Bedeutung:
„Air France“: Société Air France, Aktiengesellschaft nach französischem Recht mit Firmensitz in Paris-Charles de Gaulle, 45, rue de Paris, F-95747 Roissy CDG Cedex, Frankreich – Eingetragen im Handelsregister Bobigny unter der Nummer 420 495 178.
„Business“: Reiseklasse für Kunden, die zu einem Business Tarif reisen.
„La Première“: Reiseklasse für Kunden, die zu einem La Première Tarif reisen.
„Kunde“: Volljährige natürliche Person, die ein Ticket für einen AIR FRANCE Flug in Business gebucht hat und sich eine Option La Première Flughafenerlebnis gesichert hat.
„Allgemeine Verkaufsbedingungen“ oder „Verkaufsbedingungen“: Die vorliegenden Bedingungen, die die Verkaufsbedingungen für die Option „La Première Flughafenerlebnis“ festlegen.
„Langstreckenflug“: Flüge zwischen Europa und Asien, Ozeanien, Afrika (ohne Nordafrika), Nord- und Lateinamerika, dem Nahen Osten, der Karibik oder dem Indischen Ozean.
„OptionLa Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ : Die vorliegenden Bedingungen, die die Verkaufsbedingungen für die Option La Première Flughafenerlebnis festlegen.
Die Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ ist eine Serviceleistung, die nur unter folgenden kumulativen Bedingungen buchbar ist:
Das Flugzeug, mit dem der Langstreckenflug durchgeführt wird, für den der Kunde ein Air France Ticket in der Business Kabine besitzt, ist nicht mit einer La Première Kabine ausgestattet und
Der Kunde ist in den letzten 12 Monaten mit Air France in La Première geflogen.
Ebenfalls ausgenommen sind Reiseziele auf Langstreckenflügen, die von einer anderen Fluggesellschaft via ein mit La Première angeflogenem Reiseziel durchgeführt werden.
Mit der Buchung der Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ sichert sich der Kunde am Tag seines Abflugs folgende Serviceleistungen am Terminal 2 Halle E des Flughafens Paris-Charles de Gaulle:
- Persönlicher Begleitservice, der folgende Leistungen umfasst:
Empfang durch einen La Première Fluggastbetreuer am Eingang 17 des Terminals 2, Halle E am Flughafen Paris-Charles de Gaulle, - Transport des Gepäcks bis zum La Première Eingangsbereich (Check-in-Bereich, der ausschließlich Kunden mit einem La Première Ticket vorbehalten ist),
- Transfer in einer Luxuslimousine zur La Première Lounge,
- Unterstützung bei den Reiseformalitäten: Identitätskontrolle, Gepäckaufgabe usw.,
- Persönlicher Begleitservice am Flughafen: Begleitung durch eine eigene Sicherheitskontrolle für La Première Kunden, Begleitung durch eine eigene Passkontrolle in der La Première Lounge,
- Transfer in einer Luxuslimousine von der Lounge zum Flugzeug zum Zeitpunkt des Boardings.
Zugang zur La Première Lounge mit:
- Alain Ducasse Restaurant-Bereich, einschließlich À-la-carte Menü und einer Auswahl an Weinen und Champagnern, Kalt- und Heißgetränke,
- Sisley Beauty-Oase bei Verfügbarkeit,
- Entspannungsbereich,
- Kostenloses WLAN,
- Toiletten/Duschen.
Vorbehaltlich der in Artikel 2 genannten Konditionen dieser Verkaufsbedingungen kann die Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ zum Preis von 990 Euro (inkl. MwSt.) pro Person oder 200 000 Meilen gebucht werden.
Die Reservierung kann über die Callcenter und am Flughafen bei einem La Première Fluggastbetreuer erfolgen (bei Verfügbarkeit).
Die Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ ist nicht für alleinreisende Minderjährige buchbar.
4.1 Der Kunde kann die Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ mit einer der Zahlungsmethoden bezahlen, die auf den Websites angeboten werden.
4.2 Die Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ kann gegebenenfalls mit Meilen beglichen werden.
Die Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ ist einer Air France Flugnummer zugeordnet und muss am Abflugtag des Fluges, für den der Kunde eine Option „La Première Flughafenerlebnis“ erworben hat, genutzt werden.
Die Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ ist unter Vorbehalt verfügbarer Plätze buchbar.
Die von einem Kunden gebuchte Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ kann gemäß den Tarifbedingungen des Flugtickets des Kunden und bei einer Verspätung oder Annullierung des Fluges durch Air France vorbehaltlich Verfügbarkeit geändert oder auf einen anderen Flug übertragen werden.
7.1 Die einem Kunden angebotene Option ist personengebunden und nicht übertragbar. Nachdem der Kunde die Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ erworben hat, kann diese nicht in bar oder durch eine Meilengutschrift erstattet werden, außer in den in Artikel 7.2 aufgeführten Fällen.
7.2 Der Kunde, der die Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ erworben hat, kann den Preis der Option nur in folgenden Fällen erstattet erhalten:
Der Flug, für den der Kunde die Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ erworben hat, wird annulliert oder
wenn die Option nicht mehr verfügbar ist, nachdem der Kunde den Flug aus freien Stücken umbucht (Langstreckenflug mit einer La Première Kabine).
Der Kunde kann die Erstattung des Preises für die Option „La Première Flughafenerlebnis bei Abflug ab Paris CDG (Terminal T2E)“ über die Rubrik „Kontakt“ unserer Website anhand des Online-Beschwerdeformulars beantragen.
Air France trägt keine Verantwortung und kann nicht belangt werden, ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen, wenn höhere Gewalt, wie sie vom französischen Recht festgelegt oder interpretiert wird, die ganze oder teilweise Erfüllung der gebuchten Leistungen und Services verhindert. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung, Zinsen oder Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden, die infolge der Nichterbringung der Leistungen entstanden sind.
Air France behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Bei der Buchung der Option kommen die zum Zeitpunkt der Reservierung geltenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Anwendung, es sei denn, die Änderung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen wird vom Gesetz oder von den Regierungsbehörden vorgeschrieben (in diesem Fall gilt diese Änderung auch für alle Bestellungen, die bereits getätigt wurden).