Kognitive, psychische oder geistige Behinderungen
Air France ermöglicht es den meisten Menschen mit kognitiven, psychischen oder geistigen Behinderungen, alleine zu reisen. Sie müssen dazu in der Lage sein, die Sicherheitsanweisungen zu verstehen und zu befolgen. Allerdings ist bei einer Flugreise Folgendes zu berücksichtigen:
- An den großen Flughäfen können die Wege kompliziert, lang und schwierig sein.
- Die Sicherheits-, Zoll- und Polizeikontrollen können lange dauern, Stress verursachen und in manchen Fällen als zudringlich empfunden werden.
- Auf internationalen Flughäfen ist mit Verständigungs- und Orientierungsschwierigkeiten zu rechnen.
- Das Flugzeug kann in Turbulenzen geraten und/oder es sind Sicherheitsanweisungen zu befolgen, die im Normalfall nicht notwendig sind.
Wichtiger Hinweis
Die Belastbarkeit einer geistig beeinträchtigten Person gegenüber Unwägbarkeiten sollte nicht überschätzt werden. Wir empfehlen, den Flug einer geistig beeinträchtigten Person bis spätestens 48 Stunden vor ihrem Abflug zu buchen, damit ihr die bestmögliche Betreuungsleistung bereitgestellt werden kann. Hinweis: Bei Beeinträchtigungen, die zu Gedächtnis- oder Orientierungsverlusten führen (z. B. Alzheimer), besteht die Gefahr, dass der Fluggast die Sicherheitsanweisungen des Bordpersonals nicht beachtet. So kann es zum Beispiel schwerwiegende Folgen haben, wenn der Fluggast ohne Betreuung von Bord geht (Verirren im Flughafengebäude oder außerhalb des Flughafens, Nutzung ungeeigneter Verkehrsmittel, Schwierigkeiten, die Person aufzufinden ...). Sollte für den Fluggast eine solche Gefahr bestehen, empfehlen wir dringend, die Mitreise einer Begleitperson.
Am Flughafen
Für allein reisende, geistig beeinträchtigte Fluggäste ist an allen Flughäfen eine Betreuung vorgesehen. Die Fluggäste erhalten Hilfestellung:
- auf dem Weg zum Check-in,
- beim Einchecken und bei der Gepäckaufgabe,
- auf dem Weg zum Flugzeug,
- beim Boarding und bei der Platzierung,
- beim Aussteigen,
- bei der Gepäckauslieferung,
- auf dem Weg zum Ausgang des Flughafens.
Dieser Service wird auch im Transit angeboten, damit geistig beeinträchtige Fluggäste zu ihrem Anschlussflug gelangen. Auch bei Anschlussflügen steht ein Betreuungsservice zur Verfügung, um geistig beeinträchtigte Passagiere nach der Landung zu ihrem Anschlussflug zu begleiten. Hinweis: Die Fluggäste werden zu den verschiedenen Flughafenkontrollen (Polizei-, Zoll- und Sicherheitskontrolle usw.) begleitet. Es handelt sich bei diesem Betreuungsangebot nicht um einen individuellen Betreuungsservice, bei dem diese Formalitäten für die Passagiere übernommen werden. An den europäischen Flughäfen tragen die Flughafenbetreiber die Gesamtverantwortung für die Hilfeleistungen auf dem Flughafen.
An Bord
Obwohl kein besonderes Erkennungszeichen (Schild, Umhängetasche usw.) vorgesehen ist, muss es für das Bordpersonal möglich sein, einen geistig beeinträchtigen Fluggast zu erkennen, um ihm insbesondere in einem Notfall die nötige Hilfestellung zu geben. Das ist auch der Fall, wenn besondere, nicht sicherheitsbedingte Anweisungen befolgt werden sollen (so zum Beispiel wenn der Fluggast die Unterstützungsleistung abwarten soll, bevor er von Bord geht). Deshalb empfiehlt es sich, uns vorab über den Reiseantritt eines geistig beschränkten Menschen und die benötigte Hilfestellung zu informieren. Das Betreuungsangebot für geistig beeinträchtigte Menschen schließt folgende Unterstützungsleistungen aus:
- Assistenz bei den Mahlzeiten, Verabreichung von Medikamenten,
- Hilfestellung auf der Toilette,
- oder andere persönliche Hilfestellungen.
Es muss sichergestellt sein, dass der allein reisende Fluggast in der Lage ist, alle mit einer Flugreise verbundenen Aufgaben ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Andernfalls empfehlen wir dringend, dass geistig beeinträchtige Menschen in Begleitung reisen, um Probleme an Bord zu vermeiden.