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Ärztliches Attest

In den meisten Fällen ist kein ärztliches Attest notwendig, um eine Flugreise mit Air France anzutreten.

Air France empfiehlt Ihnen, sich in folgenden Fällen Ihre Flugreisetauglichkeit von einem Arzt bestätigen zu lassen, obwohl kein ärztliches Attest erforderlich ist:

  • Schwangerschaft,
  • nach einer Operation,
  • Gipsarm oder Gipsbein.

Ein vom Medical Service von Air France ausgestelltes ärztliches Attest ist ausschließlich in folgenden Fällen erforderlich:

  • wenn der Passagier auf einer Krankentrage oder das Baby in einem Inkubator befördert wird,
  • wenn der Passagier eine Sauerstoffversorgung mit einem Sauerstofffluss von mehr als 2 Litern pro Minute benötigt,
  • wenn der Zustand des Passagiers während des Fluges eine außerplanmäßige medizinische Betreuung erfordern könnte*,
  • wenn der Passagier an einer ansteckenden Krankheit leidet*.

* In diesem Fall wird auch ein kürzlich von Ihrem behandelnden Arzt oder vom Flughafenarzt ausgestelltes ärztliches Attest akzeptiert.

Sollte eine der beiden Situationen auf Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt, bevor Sie Ihre Reise antreten. Laden Sie die Formulare A und B herunter, um die Zustimmung des Medical Service von Air France zu erhalten:

Die Formulare müssen an den zuständigen Air France Arzt gesendet werden. Die Kontaktangaben des betreffenden Arztes werden Ihnen vom Betreuungsservice Saphir, von Ihrem Reservierungsservice oder Ihrem Reisebüro mitgeteilt. Der Medical Service entscheidet, ob Sie die Reise antreten können und gibt gegebenenfalls seine Zustimmung.