Am Flughafen
Übernahme Ihres Kindes
Am Check-in-Schalter informieren Sie unsere Fluggastbetreuer über die Uhrzeit und den Treffpunkt, an dem wir Ihr Kind in Obhut nehmen. Zur angegebenen Uhrzeit prüft ein Mitglied unseres Teams die Reisedokumente Ihres Kindes. An den meisten Flughäfen begleiten wir Ihr Kind in die Abflughalle, wo es bis zur Flugzeugtür betreut wird. An einigen Flughäfen müssen Sie Ihr Kind bis zum Gate begleiten. Sie erhalten in diesem Fall einen Passierschein, damit Sie die Pass- und Sicherheitskontrolle mit Ihrem Kind passieren können.
Warten bis zum Flugzeugstart
Die Begleitperson darf den Flughafen erst verlassen, nachdem ihr per SMS bestätigt wurde, dass das Flugzeug tatsächlich gestartet ist. Bei einer Streichung des Fluges vertrauen wir das Kind möglicherweise bis zu einem Alternativflug wieder der Begleitperson an. Die Abholer am Zielort werden per SMS über die geplante Ankunftszeit des Fluges informiert.
Air France App: Verfolgen Sie die Reise Ihres Kindes live mit
Mit der Air France App können Sie alle wichtigen Etappen der Reise Ihres Kindes mitverfolgen und mit der Abholperson Ihres Kindes teilen. Von der Übernahme Ihres Kindes durch unser Bodenpersonal beim Check-in, vom Start bis hin zur Landung: Bleiben Sie Ihrem Kind auf der Spur!
Kids Solo Transitbereiche
Bei einer Umsteigeverbindung bleibt Ihr Kind ständig unter der Aufsicht unseres Personals. Das gilt auch, wenn die Begleitperson im selben Flugzeug, jedoch in einer anderen Kabinenklasse reist.
Bei einer Umsteigezeit von über einer oder zwei Stunden (je nach Flughafen), wird Ihr Kind in Paris-Orly und Paris-Charles de Gaulle in den Transitbereichen Kids Solo Air France betreut:
- Die eigens für Kinder eingerichteten Bereiche sind auf die Bedürfnisse der jungen Globetrotter ausgelegt: Ruhebereich, Leseecke (in Partnerschaft mit Bayard Jeunesse), Fernseher, Spielsachen und Gesellschaftsspiele, Tischfußball ...
- Außerdem steht den Kindern Gratis-WLAN zur Verfügung.
- Bei einer längeren Umsteigezeit wird auch eine Mahlzeit serviert.
La Première und Business Lounge
Wenn das Kind in Business oder La Première fliegt, ist kein Loungezugang möglich. In diesen Lounges stehen alkoholische Getränke zur Selbstbedienung zur Verfügung und der Betreuungsservice Kids Solo sieht keine ständige Beaufsichtigung alleinreisender Minderjähriger in den Lounges vor.