Zertifizierte Autokindersitz und Kinderrückhaltesysteme

Damit Ihr Baby unter zwei Jahren auf einem eigenen Sitz reisen kann, müssen Sie Ihr Baby auf einem zugelassenen Autokindersitz unterbringen oder mit einem zertifizierten CARES Kinderrückhaltesystem sichern (CARES: Child Aviation Restraint System). Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung des Herstellers für die Befestigung des Kindersicherungssystems. Unzulässige Sicherungssysteme werden nicht an Bord akzeptiert. Der Autokindersitz muss mit dem Gurt befestigt werden und darf nicht breiter als 44 cm sein (maximal 42 cm, wenn sich Ihr Sitz in der ersten Sitzreihe von Economy befindet). Beim Start und bei der Landung kann der Autokindersitz gegen Flugrichtung ausgerichtet sein. In Reiseflughöhe muss der Sitz in Flugrichtung ausgerichtet sein, damit sich die Rückenlehne des Vordersitzes ungehindert neigen lässt. Das zertifizierte CARES Kinderrückhaltesystem muss mit dem Gewicht und der Größe des Kindes vereinbar sein: zulässig sind 10 bis 20 kg und eine Körpergröße von maximal 100 cm.

Zur Information

  • In Economy kann Ihr Kind unter zwei Jahren auf einem separaten Sitzplatz reisen, wenn es durch ein zugelassenes Kinderrückhaltesystem (Autokindersitz oder Kindergurt) gesichert wird.
  • In Premium kann Ihr Kind unter zwei Jahren auf einem separaten Sitzplatz reisen, jedoch nur, wenn es durch einen zugelassenen Autokindersitz gesichert wird.
  • In La Première und Business kann ein Kind unter zwei Jahren nicht auf einem separaten Sitzplatz reisen.

Falls das Kinderrückhaltesystem nicht angebracht werden kann, muss Ihr Kind unter zwei Jahren auf Ihrem Schoß reisen.

Bei einer Anpassung unserer Reiseklassen oder den Sicherheitsstandards können die entsprechenden Änderungen ohne Vorankündigung vorgenommen werden.

Kontakt

Sie können sich telefonischbei uns erkundigen, ob Ihr Kinderrückhaltesystem an Bord unserer Flugzeuge zugelassen ist.