Zertifizierte Autokindersitz und Kinderrückhaltesysteme
Damit Ihr Baby unter zwei Jahren auf einem eigenen Sitz reisen kann, müssen Sie Ihr Baby auf einem zugelassenen Autokindersitz unterbringen oder mit einem zertifizierten CARES Kinderrückhaltesystem sichern (CARES: Child Aviation Restraint System). Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung des Herstellers für die Befestigung des Kindersicherungssystems. Unzulässige Sicherungssysteme werden nicht an Bord akzeptiert. Der Autokindersitz muss mit dem Gurt befestigt werden und darf nicht breiter als 44 cm sein (maximal 42 cm, wenn sich Ihr Sitz in der ersten Sitzreihe von Economy befindet). Beim Start und bei der Landung kann der Autokindersitz gegen Flugrichtung ausgerichtet sein. In Reiseflughöhe muss der Sitz in Flugrichtung ausgerichtet sein, damit sich die Rückenlehne des Vordersitzes ungehindert neigen lässt. Das zertifizierte CARES Kinderrückhaltesystem muss mit dem Gewicht und der Größe des Kindes vereinbar sein: zulässig sind 10 bis 20 kg und eine Körpergröße von maximal 100 cm.
Nur zur Information, Änderungen vorbehalten.
Autokindersitze und Kinderrückhaltesysteme In folgenden Fällen kann kein Kinderrückhaltesystem oder Autokindersitz verwendet werden:
- Bei Reisen in La Première (gilt für alle Flugzeugtypen)
- Bei Reisen in Business in einer Boeing 787, in bestimmten Boeing 777, im Airbus A330 und auf den Mittelsitzen des Airbus A350
Kinderrückhaltesysteme In Premium können keine Kinderrückhaltesystem verwendet werden (gilt für alle Flugzeugtypen).