Tiere
WICHTIGER HINWEIS
Mitnahme von Tieren
Beförderung von Tieren als Frachtgut
In bestimmten Fällen dürfen Sie Ihr Tier weder in der Kabine noch im Frachtraum auf Ihre Reise mitnehmen. Sie müssen Ihr Tier unbegleitet als Frachtgut aufgeben:
- wenn es sich nicht um eine Katze oder einen Hund handelt
- wenn das Tier inklusive Transportbox das zulässige Gesamtgewicht für den Frachtraum übersteigt
- wenn das Reiseziel in einem Land liegt, das den Tiertransport per Luftfracht vorschreibt.
Stumpfnasige Hunde und Katzen wie Boxer, Pekinesen, Shih Tzu, Perserkatzen oder Birma-Katzen sind auf den von Air France durchgeführten Frachtflügen zugelassen.
Für diese Tiere kontaktieren Sie bitte die Frachtabteilung AIR FRANCE KLM Cargo.
Transportboxen für Haustiere
In unserer E-Boutique finden Sie praktische Transportboxen für die Mitnahme von Haustieren. Die Artikel werden in folgende Länder geliefert: Algerien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich (Kontinentaleuropa), Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tunesien, USA. Tier-Transporttaschen für die Mitnahme Ihres Tieres in die Kabine und Transportboxen für den Frachtraum finden Sie auf unserer Website Air France Shopping.
Formalitäten
- Damit Ihr Tier an Bord zugelassen wird, müssen alle vorgeschriebenen Impfungen gültig sein.
- Für Hunde oder Katzen, die auf Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden, herrscht Chip-Pflicht. Die Tiere müssen über einen EU-Heimtierausweis verfügen. Dieser Ausweis wird von einem autorisierten Tierarzt ausgestellt. Er ermöglicht die Identifizierung Ihres Tieres und bestätigt, dass die erforderlichen Impfungen durchgeführt wurden.
- Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Botschaft Ihres Reiselandes zu informieren. So gelten zum Beispiel für Reisen nach Irland, Schweden, Großbritannien und Nordirland oder Malta zusätzliche Regelungen.
- Bitte informieren Sie sich bei Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union über die Tierschutzvorschriften und die Ein- und Ausreisebestimmungen des Abflug-, Transit- und Ankunftslandes (Impfungen, Quarantäne usw.).
- Falls Air France die Beförderung eines Tieres verweigert, weil unsere Bestimmungen nicht eingehalten wurden oder wenn das Tier bei der Ankunft aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen des Ziellandes verweigert wird, haftet Air France nicht für die sich daraus ergebenden Kosten (Umbuchungsgebühren, Hotelübernachtung, Unterbringung im Tierheim usw.).