Tiere

Sie möchten mit Ihrem Haustier verreisen. Beförderungsbestimmungen, Beförderungsverbot, Tarife ... Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Vorbereitung Ihrer Reise.

WICHTIGER HINWEIS

Für folgende Hunde besteht ab 28. September 2022 ein Einreiseverbot nach Kanada: Hunde aus Hochrisikoländern für Tollwut, die zum Verkauf, zur Adoption, für eine Pflegestelle, zur Zucht, für Shows, Ausstellungen, Forschungszwecke oder andere kommerzielle Zwecke bestimmt sind.  Für folgende Hunde besteht ein Einreiseverbot in die USA: Hunde, die sich innerhalb der letzten sechs Monate in einem oder mehreren als Hochrisikoland für Tollwuteingestuften Ländern aufgehalten haben und für die keine von der amerikanischen Behörde ausgestellte Ausnahmegenehmigung vorgewiesen werden kann. Bei Nichteinhaltung dieser amerikanischen veterinärhygienischen Maßnahmen sind alle Kosten für den Rücktransport, den Transfer, die Betreuung usw. von der Person zu tragen, die das Tier mitführt. Bis auf Weiteres gilt Folgendes: - Nach Dubai ist die Beförderung von Tieren nur als Fracht erlaubt. - Von Moskau nach Paris ist die Beförderung von Tieren im Frachtraum verboten. Diese Informationen können sich entsprechend der gesundheitlichen Lage und den behördlichen Corona-Beschränkungen ändern.

Sie lieben Ihr Haustier? Wir auch! Air France setzt alles daran, damit die Reise für Ihr Haustier genauso entspannt verläuft wie für Sie.

Mitnahme von Tieren

Beförderung im Frachtraum, in der Kabine oder als Frachtgut? Bei einigen Flugzeugtypen und zu bestimmten Reisezielen ist die Mitnahme von Tieren ggf. nur bedingt möglich oder gänzlich verboten. Sie möchten sich beraten lassen? Setzen Sie sich frühzeitig mit unserem Serviceteam in Verbindung. Sie können Ihr Tier gleich bei der Flugbuchung anmelden. Sie möchten Ihr Ticket online buchen? Reservieren Sie Ihren Flug auf unserer Website und kontaktieren Sie unser Serviceteam möglichst schnell telefonisch, um Ihr Tier für die Reise anzumelden.

Beförderung von Tieren als Frachtgut

In bestimmten Fällen dürfen Sie Ihr Tier weder in der Kabine noch im Frachtraum auf Ihre Reise mitnehmen. Sie müssen Ihr Tier unbegleitet als Frachtgut aufgeben:

  • wenn es sich nicht um eine Katze oder einen Hund handelt
  • wenn das Tier inklusive Transportbox das zulässige Gesamtgewicht für den Frachtraum übersteigt
  • wenn das Reiseziel in einem Land liegt, das den Tiertransport per Luftfracht vorschreibt.

Stumpfnasige Hunde und Katzen wie Boxer, Pekinesen, Shih Tzu, Perserkatzen oder Birma-Katzen sind auf den von Air France durchgeführten Frachtflügen zugelassen.

Liste der Tiere mit platter Nase

Für diese Tiere kontaktieren Sie bitte die Frachtabteilung AIR FRANCE KLM Cargo.

Zur Website von AIR FRANCE KLM Cargo

Transportboxen für Haustiere

In unserer E-Boutique finden Sie praktische Transportboxen für die Mitnahme von Haustieren. Die Artikel werden in folgende Länder geliefert: Algerien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich (Kontinentaleuropa), Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tunesien, USA. Tier-Transporttaschen für die Mitnahme Ihres Tieres in die Kabine und Transportboxen für den Frachtraum finden Sie auf unserer Website Air France Shopping.

Zur Air France Shopping Website

Formalitäten

  • Damit Ihr Tier an Bord zugelassen wird, müssen alle vorgeschriebenen Impfungen gültig sein.
  • Für Hunde oder Katzen, die auf Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden, herrscht Chip-Pflicht. Die Tiere müssen über einen EU-Heimtierausweis verfügen. Dieser Ausweis wird von einem autorisierten Tierarzt ausgestellt. Er ermöglicht die Identifizierung Ihres Tieres und bestätigt, dass die erforderlichen Impfungen durchgeführt wurden.
  • Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Botschaft Ihres Reiselandes zu informieren. So gelten zum Beispiel für Reisen nach Irland, Schweden, Großbritannien und Nordirland oder Malta zusätzliche Regelungen.
  • Bitte informieren Sie sich bei Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union über die Tierschutzvorschriften und die Ein- und Ausreisebestimmungen des Abflug-, Transit- und Ankunftslandes (Impfungen, Quarantäne usw.).
  • Falls Air France die Beförderung eines Tieres verweigert, weil unsere Bestimmungen nicht eingehalten wurden oder wenn das Tier bei der Ankunft aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen des Ziellandes verweigert wird, haftet Air France nicht für die sich daraus ergebenden Kosten (Umbuchungsgebühren, Hotelübernachtung, Unterbringung im Tierheim usw.).