Allgemeine Bedingungen der Option Nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF)

Air France bietet ihren Kunden die Möglichkeit, einen freiwilligen Beitrag zum vermehrten Einsatz von nachhaltigen Flugkraftstoffen („Sustainable Aviation Fuel“ - „SAF“) auf ihren zukünftigen Flügen zu leisten, im Folgenden die Option „Nachhaltige Flugkraftstoffe“. Diese alternativen Kraftstoffe werden aus nicht fossilen Ressourcen gewonnen und reduzieren die CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus um durchschnittlich 80 % gegenüber fossilen Treibstoffen.

1. Allgemeines

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf einer Option Nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF). 1.2   Air France behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. 1.3 Beim Kauf der Option Nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) kommen die zum Kaufzeitpunkt geltenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen zur Anwendung, es sei denn, die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird vom Gesetz oder von den Regierungsbehörden vorgeschrieben. 1.4 Die Entscheidung des Passagiers, sich eine Option Nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) zu sichern, erfolgt auf freiwilliger Basis. 1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Air France für die Personenbeförderung. 1.6 Die Option Nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) wird bei der Buchung eines Tickets für Flüge angeboten, die von Air France durchgeführt werden – unabhängig vom Abflugort und der Verkaufsstelle. 1.7  Mit dem Kauf einer Umweltoption erklärt der Kunde, geschäftsfähig zu sein und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und vorbehaltlos akzeptiert zu haben.

2. Option Nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF)

2.1  Im Rahmen der Option Nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) bietet Air France dem Passagier die Möglichkeit, seine Beitragsleistung zur Unterstützung der Entwicklung nachhaltiger Flugkraftstoffen je nach Flugstrecke (Kurz-, Mittel-, Langstrecke) auszuwählen. 2.2  Dieser freiwillige Beitrag ersetzt nicht den Zuschlag für nachhaltige Flugkraftstoffe, der im Ticketpreis enthalten ist. 2.3  Die Höhe des freiwilligen Beitrags wird auf Grundlage der CO2-Emissionen, die durch den vom Kunden gewählten Flug bzw. durch die vom Kunden gewählten Flüge verursacht werden, und der vom Passagier gewählten Beitragsleistung berechnet. 2.4 Der Kunde kann eine Option Nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) bei der Buchung seines Tickets, nach der Buchung über die Rubrik „Meine Buchungen“ und beim Online Check-in erwerben. Der Kunde erhält eine E-Mail zur Bestätigung seines Kaufs. 2.5 Der freiwillige Beitrag wird ausschließlich für den zukünftigen Kauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen verwendet. 2.6 Der Passagier wird ausdrücklich darauf hingewiesen und akzeptiert, dass die nachhaltigen Flugkraftstoffe, die Air France dank seines Beitrags kauft, nicht zwangsläufig in dem vom Kunden gebuchten Flug bzw. in den vom Kunden gebuchten Flügen eingesetzt werden. 2.7  Der Passagier kann die Erstattung der Option Nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) über die Rubrik „Kontakt“ auf der Website von Air France in folgenden Fällen anhand des Online-Kontaktformulars anfordern, vorausgesetzt, der Erstattungsantrag wird vor Reiseantritt gestellt:

  • Das Flugticket, für das der Kunde eine Option Nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) erworben hat, wird von Air France storniert.
  • Der Kunde hat ein Full Flex-Ticket gebucht und storniert seinen Flug innerhalb der Gültigkeitsdauer des Flugtickets.