Formalitäten
REISEBESCHRÄNKUNGEN
Informieren Sie sich vor Ihrer Auslandsreise bei der Botschaft oder beim Konsultat des jeweiligen Reise- oder Transitlandes über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten. Sie müssen im Besitz der erforderlichen Reisedokumente sein:
- Personalausweis,
- Reisepass,
- Visum, usw.
Überprüfen Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reisedokumente und beantragen Sie gegebenenfalls rechtzeitig eine Verlängerung der Dokumente an (denken Sie daran, dass eine bestimmte Bearbeitungsdauer notwendig ist). Andernfalls haben Sie alle Gebühren oder Strafen zu bezahlen, die Air France von den Behörden auferlegt werden. Achtung: In einigen Ländern muss der Reisepass noch mehrere Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. Außerdem können Sie bei der Einreise aufgefordert werden, das Flugticket für die Rück- oder Weiterreise vorzuweisen. Beachten Sie bitte, dass einige Länder die Fluggesellschaften verpflichten, alle oder einen Teil der Passagierdaten zu übermitteln.
Eine Reise in Frankreich (Kontinentaleuropa) oder in Europa im Schengen-Raum?
Sie müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
Minderjährige Passagiere
Egal, ob Ihr Kind alleine oder gemeinsam mit Ihnen reist – wir empfehlen Ihnen, sich bei der Botschaft oder beim Konsulat des jeweiligen Reise- oder Transitlandes über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten für Minderjährige zu informieren. Hinweis: Sie reisen mit Ihrem Kind, Ihr Kind trägt jedoch nicht Ihren Nachnamen? Nehmen Sie das Familienbuch oder einen Auszug aus der Geburtsurkunde Ihres Kindes mit, um die Elternschaft nachzuweisen.
Ausreisegenehmigung für Minderjährige unter 18 Jahren
Bei Auslandsreisen benötigen minderjährige französische und andere Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich eine Ausreisegenehmigung, wenn sie nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen. Je nach Zielland muss das Kind im Besitz folgender Dokumente sein:
- Personalausweis oder eigener Reisepass (ggf. mit Visum),
die von einem der Erziehungsberechtigten unterzeichnete Ausreisegenehmigung, - die Fotokopie eines gültigen Identitätsnachweises der Person, die die Ausreisgenehmigung unterzeichnet hat.
Minderjährige französische Staatsangehörige
Minderjährige französische Passagiere müssen ein persönliches Ausweisdokument mit sich führen (je nach Reiseziel Reisepass oder Personalausweis). Dieser Identitätsnachweis muss auf den Namen des minderjährigen Passagiers ausgestellt sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind ungültig. Achtung: Das Familienbuch gilt auch auf innerfranzösischen Flügen nicht als Ausweisdokument für minderjährige Passagiere.
Minderjährige europäische Staatsangehörige
Für Reisen nach Europa oder innereuropäische Reisen müssen minderjährige europäische Staatsangehörige* ein persönliches Ausweisdokument mit sich führen (je nach Reiseziel Reisepass oder Personalausweis). Ist ein Reisepass vorgeschrieben, müssen die minderjährigen Passagiere im Besitz eines eigenen Reisepasses sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind ungültig.
* Die Reisepasspflicht für Minderjährige gilt für alle europäischen Staatsbürger mit Ausnahme der Staatsangehörigen von Großbritannien, Irland (Rep.) oder Dänemark.
MINDERJÄHRIGE PASSAGIERE VON UND NACH SÜDAFRIKA
IN DIE USA ALLEIN REISENDE KINDER
Besondere Einreisebestimmungen
USA, Kanada, Europa (Schengen-Raum*), Indien, Französisch-Polynesien
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Sorglos reisen mit Ariane
Sie verreisen für einen Zeitraum von weniger als 6 Monaten? Über das Ariane-Portal des französischen Ministeriums für äußere Angelegenheiten und internationale Entwicklung (Ministère Français des Affaires Etrangères et du Développement International) können französische Reisende ihre Reiseinformationen hinterlegen. In Krisenfällen* hat das Ministerium damit die Möglichkeit, Sie schnell zu lokalisieren und zu kontaktieren, falls Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden.
* Insbesondere bei schweren politischen Krisen oder Naturkatastrophen