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Formalitäten

Visum, Reisepass, Einreisebestimmungen … Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Reisevorbereitung.

REISEBESCHRÄNKUNGEN

Während der Corona-Krise informieren Sie sich bitte über Reisebeschränkungen, die zusätzliche Formalitäten vor Ihrer Abreise verlangen. Zu den Reisebeschränkungen

Informieren Sie sich vor Ihrer Auslandsreise bei der Botschaft oder beim Konsultat des jeweiligen Reise- oder Transitlandes über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten. Sie müssen im Besitz der erforderlichen Reisedokumente sein:

  • Personalausweis,
  • Reisepass,
  • Visum, usw.

Überprüfen Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reisedokumente und beantragen Sie gegebenenfalls rechtzeitig eine Verlängerung der Dokumente an (denken Sie daran, dass eine bestimmte Bearbeitungsdauer notwendig ist). Andernfalls haben Sie alle Gebühren oder Strafen zu bezahlen, die Air France von den Behörden auferlegt werden. Achtung: In einigen Ländern muss der Reisepass noch mehrere Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. Außerdem können Sie bei der Einreise aufgefordert werden, das Flugticket für die Rück- oder Weiterreise vorzuweisen. Beachten Sie bitte, dass einige Länder die Fluggesellschaften verpflichten, alle oder einen Teil der Passagierdaten zu übermitteln.

Länderverzeichnis anzeigen

Am 1. Januar 2014 wurde die Gültigkeitsdauer des französischen Personalausweises von 10 auf 15 Jahre erhöht. Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, verlängert sich um 5 Jahre. Allerdings wird diese Neuregelung nicht von allen Ländern anerkannt. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, einen gültigen Reisepass mit sich zu führen, um die Erledigung der Einreise- und Aufenthaltsformalitäten für Ihr Zielland zu erleichtern. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des französischen Ministeriums für äußere Angelegenheiten und internationale Entwicklung.

Eine Reise in Frankreich (Kontinentaleuropa) oder in Europa im Schengen-Raum?

Sie müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

Minderjährige Passagiere

Egal, ob Ihr Kind alleine oder gemeinsam mit Ihnen reist – wir empfehlen Ihnen, sich bei der Botschaft oder beim Konsulat des jeweiligen Reise- oder Transitlandes über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten für Minderjährige zu informieren. Hinweis: Sie reisen mit Ihrem Kind, Ihr Kind trägt jedoch nicht Ihren Nachnamen? Nehmen Sie das Familienbuch oder einen Auszug aus der Geburtsurkunde Ihres Kindes mit, um die Elternschaft nachzuweisen.

Ausreisegenehmigung für Minderjährige unter 18 Jahren

Bei Auslandsreisen benötigen minderjährige französische und andere Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich eine Ausreisegenehmigung, wenn sie nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen. Je nach Zielland muss das Kind im Besitz folgender Dokumente sein:

  • Personalausweis oder eigener Reisepass (ggf. mit Visum),
  • die von einem der Erziehungsberechtigten unterzeichnete Ausreisegenehmigung,
  • die Fotokopie eines gültigen Identitätsnachweises der Person, die die Ausreisgenehmigung unterzeichnet hat.

Minderjährige französische Staatsangehörige

Minderjährige französische Passagiere müssen ein persönliches Ausweisdokument mit sich führen (je nach Reiseziel Reisepass oder Personalausweis). Dieser Identitätsnachweis muss auf den Namen des minderjährigen Passagiers ausgestellt sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind ungültig. Achtung: Das Familienbuch gilt auch auf innerfranzösischen Flügen nicht als Ausweisdokument für minderjährige Passagiere.

Minderjährige europäische Staatsangehörige

Für Reisen nach Europa oder innereuropäische Reisen müssen minderjährige europäische Staatsangehörige* ein persönliches Ausweisdokument mit sich führen (je nach Reiseziel Reisepass oder Personalausweis). Ist ein Reisepass vorgeschrieben, müssen die minderjährigen Passagiere im Besitz eines eigenen Reisepasses sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind ungültig.

* Die Reisepasspflicht für Minderjährige gilt für alle europäischen Staatsbürger mit Ausnahme der Staatsangehörigen von Großbritannien, Irland (Rep.) oder Dänemark.

MINDERJÄHRIGE PASSAGIERE VON UND NACH SÜDAFRIKA

Minderjährige Passagiere müssen für die Ein- und Ausreise nach/aus Südafrika im Besitz der von den südafrikanischen Behörden geforderten offiziellen Reisedokumente sein. Diese Regelung gilt sowohl für alleinreisende minderjährige Passagiere als auch für minderjährige Passagiere, die in Begleitung beider Elternteile, in Begleitung eines Elternteils oder in Begleitung einer anderen Person reisen. Informieren Sie sich auf die Website des südafrikanischen Innenministeriums über die geforderten Unterlagen (Website auf Englisch).

IN DIE USA ALLEIN REISENDE KINDER

Ihr Kind reist bald in die USA? Es muss ab seiner Ankunft auf dem amerikanischen Boden eine Zollerklärung abgeben. Bitte laden Sie schon jetzt das Formular herunter und füllen Sie es aus.

Besondere Einreisebestimmungen

USA, Kanada, Europa (Schengen-Raum*), Indien, Französisch-Polynesien

NEU: BEAUFTRAGEN SIE SHERPA MIT IHREM VISUMANTRAG!

Unser Partner Sherpa erledigt in Ihrem Auftrag alle Formalitäten für die Beschaffung eines Visums oder einer Einreisegenehmigung für Ihr Reiseland. Vertrauen Sie Ihren Visumantrag einem Visum-Profi an! Weitere Informationen erhalten Sie mit einem Klick auf den folgenden Link.

Sorglos reisen mit Ariane

Sie verreisen für einen Zeitraum von weniger als 6 Monaten? Über das Ariane-Portal des französischen Ministeriums für äußere Angelegenheiten und internationale Entwicklung (Ministère Français des Affaires Etrangères et du Développement International) können französische Reisende ihre Reiseinformationen hinterlegen. In Krisenfällen* hat das Ministerium damit die Möglichkeit, Sie schnell zu lokalisieren und zu kontaktieren, falls Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Zum Ariane-Portal

* Insbesondere bei schweren politischen Krisen oder Naturkatastrophen

Vorbereitung Ihres Anschlusses in Paris