Minderjährige Passagiere
Bei Auslandsreisen benötigen minderjährige französische und andere Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich eine Ausreisegenehmigung, wenn sie nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen.
Je nach Zielland muss das Kind im Besitz folgender Dokumente sein:
- Personalausweis oder eigener Reisepass (ggf. mit Visum),
- die von einem der Erziehungsberechtigten unterzeichnete Ausreisegenehmigung,
- die Fotokopie eines gültigen Identitätsnachweises der Person, die die Ausreisegenehmigung unterzeichnet hat.
Minderjährige französische Passagiere müssen ein persönliches Ausweisdokument mit sich führen (je nach Reiseziel Reisepass oder Personalausweis). Dieser Identitätsnachweis muss auf den Namen des minderjährigen Passagiers ausgestellt sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind ungültig.
Achtung: Das Familienbuch gilt auch auf innerfranzösischen Flügen nicht als Ausweisdokument für minderjährige Passagiere.
Für Reisen nach Europa oder innereuropäische Reisen müssen minderjährige europäische Staatsangehörige* ein persönliches Ausweisdokument mit sich führen (je nach Reiseziel Reisepass oder Personalausweis). Ist ein Reisepass vorgeschrieben, müssen die minderjährigen Passagiere im Besitz eines eigenen Reisepasses sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind ungültig. * Die Reisepasspflicht für Minderjährige gilt für alle europäischen Staatsbürger mit Ausnahme der Staatsangehörigen von Großbritannien und Nordirland, Irland (Rep.) oder Dänemark.
In Brasilien geborene Kinder müssen für die Ein- und Ausreise einen gültigen brasilianischen Reisepass und die unter dem folgenden Link aufgelisteten Dokumente vorweisen. Das gilt unabhängig davon, ob ihre Eltern die brasilianische oder eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, ob sie alleine, mit den Eltern oder nur mit einem Elternteil reisen. Kinder mit brasilianischer Staatsangehörigkeit* müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Minderjährige Kinder, die in Begleitung nur eines Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Person reisen sowie Kinder, die mit dem Begleitservice Kids Solo fliegen, müssen eine Ausreisegenehmigung vorweisen, damit sie die Reise antreten dürfen. Die erwachsene Begleitperson (die weder ein Elternteil, noch eine erziehungsberechtigte Person ist) darf nur mit einem Kleinkind (bis zu 1 Jahr und 11 Monaten) reisen. Deshalb muss bei Reisen mit zwei Kleinkindern** ein zweiter Erwachsener mitfliegen. * Bis zu einem Alter von 11 Jahren und 11 Monaten für Flüge von/nach Frankreich (Kontinentaleuropa) und die französischen Überseegebiete und 15 Jahre für internationale Flüge. ** Es sei denn, die erwachsene Begleitperson ist ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person.
Minderjährige Passagiere müssen für die Ein- und Ausreise nach/aus Südafrika im Besitz der von den südafrikanischen Behörden geforderten offiziellen Reisedokumente sein.Diese Regel gilt in folgenden Fällen: - für alleinreisende Minderjährige, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - für minderjährige südafrikanische Staatsangehörige, unabhängig davon, ob sie in Begleitung oder unbegleitet reisen