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Gepäckverfolgung, Reklamationen und Entschädigung

Verlustmeldung

Je nach Ihrem Ankunftsflughafen bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten, den Gepäckverlust zu melden:  Online innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Ankunft oder beim AIR FRANCE KLM Gepäckservice, bevor Sie den Flughafen verlassen.

Sie können den Verlust Ihres Gepäcks innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Ankunft mit dem nachstehenden Formular oder über die Air France App melden. Halten Sie dazu Ihren Gepäckschein bereit. Wo finden Sie die Nummer Ihres Gepäckscheins?   - Wenn Sie am Flughafen eingecheckt haben, wurde Ihnen der Gepäckschein am Gepäckaufgabeschalter ausgehändigt. - Wenn Sie Ihre Bordkarte und Ihren Gepäckanhänger zu Hause ausgedruckt haben, finden Sie die Nummer des Gepäckscheins auf der Seite Gepäckschein und in der E-Mail, die Ihnen zugeschickt wurde. Tragen Sie die Nummer des Gepäckscheins in das Online-Formular ein. Zum Abschluss Ihrer Verlustmeldung erhalten Sie eine Vorgangsnummer. Bewahren Sie diese Nummer auf, damit Sie sich über den aktuellen Stand der Gepäcksuche informieren können. Bitte beachten Sie, dass die Verlustmeldung für einige Flughäfen nicht online vorgenommen werden kann.

Wenn Sie den Ankunftsflughafen noch nicht verlassen haben, begeben Sie sich bitte zum AIR FRANCE KLM Gepäckservice*. Bevor Sie den Flughafen verlassen, müssen Sie das PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen. Zum Abschluss Ihrer Verlustmeldung erhalten Sie eine Vorgangsnummer, die Sie sorgfältig aufbewahren sollten, um sich über den aktuellen Stand der Gepäcksuche zu informieren. * oder ihrer Flughafenvertretung

Unsere Antwort auf Ihre Fragen

Mit unserem Online-Gepäckermittlungsservice können Sie sich über den aktuellen Stand der Gepäcksuche informieren. Halten Sie dazu die Vorgangsnummer bereit, die Sie zum Abschluss Ihrer Online-Verlustmeldung oder nach der Verlustmeldung am Flughafen erhalten haben.

Sie mussten Ersatzanschaffungen (Hygieneartikel, Kleidung usw.) vornehmen, weil Ihnen Ihr Gepäck nicht nach Ihrer Ankunft bereitgestellt wurde?  Sie verfügen Sie über 21 Tage nach Datum der Gepäckauslieferung, um die Erstattung Ihrer Ausgaben anzufordern. Füllen Sie dazu das entsprechende Online-Formular aus. Denken Sie daran, alle Rechnungen aufzubewahren, falls Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt einreichen müssen.

Auch wenn Ihr Gepäck mit einem persönlichen GPS-Gerät ausgestattet ist, bitten wir Sie, sich nicht zum Flughafen zu begeben. Ihr GPS-Gerät (z. B. AirTag oder SmartTag) kann Ihnen den Standort Ihres Gepäcks mitteilen, es ist jedoch nicht mit unseren Systemen vernetzt. Sobald Ihr Gepäck am Flughafen Ihres Reiseziels eintrifft, müssen interne Prozesse und Zollformalitäten abgewickelt werden. Es kann also einige Zeit dauern, bis Ihnen Ihr Gepäck zugestellt werden kann oder bis es zur Abholung bereitsteht. Wir benachrichtigen Sie, sobald Ihr Gepäck zur Abholung oder Zustellung bereitsteht. Bitte fügen Sie Ihrem GPS-Gerät Ihre Kontaktdaten hinzu, damit wir Sie bei Bedarf kontaktieren können.

Wir empfehlen Ihnen, das Inhalts- und Reklamationsformular auszufüllen. Sie finden dieses Formular nach der Identifikation imOnline-Gepäckermittlungsservice.Bitte beschreiben Sie den Inhalt des vermissten Gepäckstücks möglichst genau und geben Sie den Wert der einzelnen Kleidungsstücke, Schuhe und Gegenstände an. Die detaillierte, umfassende Beschreibung des Inhalts Ihres Gepäckstücks ist eine wichtige Hilfe, um Ihr Gepäck aufzufinden. Konnte Ihr Gepäck auch nach 21 Tagen nach der Verlustmeldung nicht ausfindig gemacht werden, werden die angegebenen Werte für einen Antrag auf Schadensersatz* herangezogen.  Gegen Nachweis (Rechnungen, Kaufbelege) kann die Entschädigung bis zu ca. 1 880 €* betragen (im Montrealer Abkommen festgelegter Höchstbetrag). Hinweis: Bei der Gepäckaufgabe können Sie eine Zusatzversicherung über den tatsächlichen Wert Ihres Gepäcks abschließen, wenn der geschätzte Wert den Höchstwert der Entschädigungsleistung des Montrealer Abkommens (1 880 €*) übersteigt. In diesem Fall richtet sich Entschädigung bei einem Gepäckverlust nach dem angegebenen Wert. * Die Entschädigung wird in Sonderziehungsrechten (SZR) angegeben. Das Sonderziehungsrecht ist die Recheneinheit des internationalen Währungsfonds (IWF):  1 519 DTS entsprechen ca. 1 880 €. Dieser Betrag unterliegt Kursschwankungen und kann sich daher ändern.