1 - Spraydosen, Toilettenartikel und medizinische Mittel
Spraydosen - nicht entzündbare Aerosole
Nicht entzündbare, ungiftige Treibgase ohne weiteres Risiko zu Sportzwecken oder für den persönlichen Gebrauch. Die Sprühventile müssen durch eine Kappe geschützt sein.
- Im Handgepäck: Nein
- Im aufgegebenen Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Toilettenartikel oder medizinische Artikel (nicht radioaktiv), einschließlich Spraydosen
Haarspray, Deodorant, Parfum, Eau de Cologne, Nagellackentferner, Nagellack etc. und Medikamente mit Alkohol.
- Im Handgepäck: Ja
- Im aufgegebenen Gepäck: Ja
- Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein
Spraydosen - entzündbare oder giftige Aerosole
Haushalts- und Pflegeprodukte, Heimwerkerprodukte usw., z. B. Tinten, Anstriche, Lacke und Decklacke jeder Art (selbst auf Wasserbasis), Aceton, Alkohol, Verdünner für Farben und Lacke, Ethanol, Benzin, Feuerzeugbrennstoff.
- Im Handgepäck: Nein
- Im aufgegebenen Gepäck: Nein