1 - Spraydosen, Toilettenartikel und medizinische Mittel

Spraydosen - nicht entzündbare Aerosole

Nicht entzündbare, ungiftige Treibgase ohne weiteres Risiko zu Sportzwecken oder für den persönlichen Gebrauch. Die Sprühventile müssen durch eine Kappe geschützt sein.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Toilettenartikel oder medizinische Artikel (nicht radioaktiv), einschließlich Spraydosen

Haarspray, Deodorant, Parfum, Eau de Cologne, Nagellackentferner, Nagellack etc. und Medikamente mit Alkohol.

  • Im Handgepäck: Ja
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Hinweis: Pro Person dürfen insgesamt nicht mehr als 2 kg oder 2 Liter der oben genannten Toilettenartikel, nicht radioaktiven Arzneimittel und Spraydosen mitgeführt werden. Die Nettomenge jedes Artikels darf nicht über 0,5 kg oder 500 ml betragen. Achtung: Bei diesen Mengen werden die Einschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten in die Kabine nicht berücksichtigt. Sie können diese Artikel nach der Sicherheitskontrolle in den Duty-free-Shops am Flughafen kaufen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik 12  - Flüssigkeiten – alkoholische Getränke, Brennstoffe, entflammbare Flüssigkeiten – Pulver.

Spraydosen - entzündbare oder giftige Aerosole

Haushalts- und Pflegeprodukte, Heimwerkerprodukte usw., z. B. Tinten, Anstriche, Lacke und Decklacke jeder Art (selbst auf Wasserbasis), Aceton, Alkohol, Verdünner für Farben und Lacke, Ethanol, Benzin, Feuerzeugbrennstoff.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein