12 - Flüssigkeiten, Cremes - alkoholische Getränke, Brennstoffe, entflammbare Flüssigkeiten - Pulver

Alkoholische Getränke

Alkoholische Getränke aus Eigenherstellung sowie Getränke mit mehr als 70 Vol.-% Alkohol sind nicht erlaubt. Alle zum Transport zugelassenen alkoholischen Getränke müssen in einer sachgemäß verschlossenen Einzelhandelsverpackung abgepackt sein. Hinweis: Für alkoholische Getränke mit 24  Vol.-% bis 70 Vol.-% Alkohol dürfen maximal 5 l pro Behälter und pro Person mitgenommen werden.

  • Im Handgepäck: 
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja (maximal 5 l pro Person für alkoholische Getränke von 24 Vol.-% bis 70 Vol.-% Alkohol)
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

* Außer alkoholische Getränke, die nach der Sicherheitskontrolle in einem Duty-free-Shop gekauft und in einen manipulationssicheren Beutel verpackt wurden.

Haushaltsprodukte, Pflegemittel, Heimwerkerprodukte

Tinten, Anstriche, Lacke und Decklacke jeder Art (selbst auf Wasserbasis) und unabhängig von ihrer Verpackung (Aerosol, Kanister, Spraydose, Kartusche, Tiegel, Tube usw.), Aceton, Alkohol, Verdünner für Farben und Lacke, Ethanol, Benzin, Feuerzeugbrennstoff, Dieselbenzin, Pestizide, Produkte für Swimmingpools, Lösungsmittel, Terpentin usw.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Leerer Behälter für entzündlichen Flüssigbrennstoff

Campingkocher und Brennstoffbehälter, die einen entzündlichen Flüssigbrennstoff enthalten haben.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Ja

* Die Genehmigungen müssen bei Air France oder in Ihrem Reisebüro eingeholt werden.

Proben mit entzündlicher Flüssigkeit

Nichtinfektiöse Proben, die mit kleinen Mengen entzündlicher Flüssigkeiten verpackt sind.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Flüssigkeiten, Pasten, Gele, Cremes

Flüssigkeiten, Cremes und Pasten dürfen in kleinen Mengen in Behältern mit einer Höchstfüllmenge von je 100 ml im Handgepäck mitgenommen werden. Die Produkte müssen in einem geschlossenen transparenten Plastikbeutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen verstaut werden. Pro Person darf nur ein Beutel mit an Bord genommen werden. Ausnahmen Folgende Produkte sind in unbeschränkter Menge zulässig, wenn sie während des Fluges benötigt werden:

  • Babynahrung
  • Medikamente, wenn ein Rezept oder ein entsprechendes Attest Ihres Arztes beiliegt
  • Spezialnahrung
Abbildung

Pulver

Zu Pulver und pulverähnlichen Substanzen zählen insbesondere Mehl, Zucker, gemahlener Kaffee, Gewürze, Milchpulver, Kosmetika, Sand, Arzneipulver, Babynahrung usw.

  • Im Handgepäck: Ja  (Sonderregelung für die USA siehe unten)
  • Im aufgegebenen Gepäck: Ja
  • Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein

Sonderregelung für die USA

Bei Flügen in die USA ist die Mitnahme von Pulver oder pulverähnlichen Substanzen im Handgepäck ab einem Volumen von 350 ml untersagt. Wird die zugelassene Menge überschritten, müssen die Substanzen im aufgegebenen Gepäck verstaut werden. Ausnahmen: Arzneipulver auf Verschreibung, Babynahrung, Kremationsasche und Pulversubstanzen, die im Duty-free-Bereich gekauft und in einem manipulationssicheren Beutel (STEB) verpackt sind.