Für Ihre Reise erlaubte, beschränkt zugelassene oder verbotene Produkte
Aus Sicherheitsgründen sind externe Akkus (Powerbanks) im aufgegebenen Gepäck verboten. Da ihre Lithiumbatterien im Falle eines Kurzschlusses einen Brand auslösen können, gelten in der Kabine folgende Bestimmungen:
- sie sind in der Kabine nur dann erlaubt, wenn sie unter Ihrer Aufsicht stehen und schnell zugänglich sind,
- sie sind auf eine maximale Energiekapazität von 160 Wh und auf zwei Stück pro Person begrenzt,
- sie sind in den Gepäckablagen über den Sitzen verboten.
4 – Medizinische Geräte und Artikel, die nicht mit Batterien betrieben werden
5 - Waffen und Munition
6 - Systeme für den wissenschaftlichen oder anderweitigen Gebrauch
7 - Explosivstoffe, Feuerwerkskörper und Knallkörper
8 – Elektrische Freizeitfahrzeuge
9 - Rollstühle und andere elektrische Fortbewegungsmittel für mobilitätseingeschränkte Personen
10 - Flüssiggas und Flüssigstickstoff in Geräten, Flaschen und Patronen
11 - Flüssigkeiten, Cremes - alkoholische Getränke, Brennstoffe, entflammbare Flüssigkeiten - Pulver
12- Motoren, Großwerkzeuge und Ersatzteile für Fahrzeuge
13 - Tiere und geschützte Pflanzen
14 – Fallschirme
15 – Lebende Organe
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