9 - Elektrische Fortbewegungsmittel, die nicht für mobilitätseingeschränkte Personen bestimmt sind

Elektrofahrräder

Elektrofahrräder für Freizeitzwecke, die mit Lithium-Batterien betrieben werden (unabhängig von der Nennenergie in Wh), mit angesteckten Batterien.

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein

Elektrofahrräder ohne Batterie

Sie können ein Elektrofahrrad mitnehmen, vorausgesetzt seine Batterie wurden abmontiert. Es gilt in diesem Fall als herkömmliches Fahrrad

Persönliche Fortbewegungsmittel zu Freizeitzwecken

Selbstbalancierende Roller, Hoverboards, Airboards, Oxbords, E-Skates, Waveboards, Koffer-Scooter, Elektroscooter usw. mit integrierter Lithiumbatterie (unabhängig von ihrer Nennenergie in Wh und selbst, wenn die Batterie abgeklemmt oder abmontiert wurde).

  • Im Handgepäck: Nein
  • Im aufgegebenen Gepäck: Nein