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Wie beantrage ich die Mitnahme meines Führ- oder Assistenzhundes?

Ausgebildeter und trainierter Führ- oder Assistenzhund

Im Einklang mit den internationalen Bestimmungen befördert Air France Ihren Assistenzhund kostenlos in der Flugzeugkabine. Wir empfehlen Ihnen, die Mitnahme spätestens 48 Stunden* vor Reiseantritt zu beantragen. Bei einer Frist von weniger als 48 Stunden werden die Bearbeitung Ihres Antrags und die Überprüfung der Dokumente am Abflughafen vorgenommen. Für die Mitnahme Ihres Assistenzhundes in die Kabine gelten folgende Bedingungen: 

  • Der Hund muss ausgebildet und trainiert sein.
  • Er muss alle Gesundheitsanforderungen des Abflug-, Ziel- und/oder Transitlandes erfüllen.
  • Er muss ein Geschirr tragen.
  • Er muss ständig an Ihrem Sitz oder Ihrem Sicherheitsgurt angeleint sein.
  • Er darf auf keinen Fall den Gang oder den Sitzbereich der anderen Passagiere blockieren.
  • Er muss sich in jeder Situation gut benehmen.
  • Ihr Hund kann keinen Sitzplatz belegen und darf nicht vor einem Notausgang liegen oder sitzen.
  • Entspricht Ihr Hund aufgrund seiner Größe nicht diesen Bedingungen, kann er kostenfrei im Frachtraum befördert werden, vorausgesetzt, Sie verfügen über eine passende Transportbox (ausgenommen stumpfnasige Hunderassen; diese sind von der Beförderung im Frachtraum ausgeschlossen).
  • Vermeiden Sie hygienische Probleme an Bord und nehmen Sie bei Flügen über 8 Stunden eine tierärztliche Bescheinigung mit, die bestätigt, dass sich Ihr Hund während des Fluges nicht entleeren muss.
  • Denken Sie daran, die ärztliche Verschreibung mitzunehmen, falls Sie Ihrem Hund an Bord Medikamente verabreichen müssen, um ihn ruhig zu halten.
  • Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen, müssen Sie folgende Dokumente mit sich führen: das Ausbildungszertifikat, aus dem seine Funktion hervorgeht, eine Kopie des Heimtierausweises mit Informationen zu Rasse, Gewicht und Größe des Tieres.
  • Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund durch ein Abzeichen oder eine sichtbare Kennzeichnung auf dem Geschirr als Assistenzhund erkennbar zu machen. Es empfiehlt sich außerdem, einen Maulkorb mitzuführen, falls Ihr Hund im Laufe der Reise Anzeichen von Nervosität zeigt, die Passagiere oder Flugpersonal belästigen oder gar bedrohen könnten.

* 96 Stunden für Flüge aus den Vereinigten Arabischen Emiraten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate.

An wen muss ich meinen Antrag auf die Mitnahme eines Führ- oder Assistenzhundes in die Kabine richten?

Flüge ab Frankreich (Kontinentaleuropa)/Übersee

Flüge ab anderen Ländern (außer der USA),

Besondere Hinweise

Flüge ab den/in die USA: Wenn Sie mit einem Assistenzhund ab den/in die USA fliegen, senden Sie die unten aufgeführten Dokumente bitte spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt an eine der folgenden E-Mail-Adressen:

Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Die beiden offiziellen Antragsformulare des „U.S. Department of Transportation“ (DOT) (nur auf Englisch), ausgefüllt und unterzeichnet:
    • 1. Formular hierherunterladen
    • 2. Formular hierherunterladen
    • Heimtierausweis, Gesundheitsbescheinigung und Impfnachweis des Assistenzhundes
  • Zusätzlich dazu ausschließlich für Flüge in die USA:
  • Ein drittes, ausgefülltes und unterzeichnetes Formular für das „Center for Disease Control and Prevention (CDC)*“ (nur auf Englisch),das auf der Website des CDC zur Verfügung steht. Bewahren Sie dieses Dokument griffbereit auf, da es beim Boarding kontrolliert wird.

Hinweis: Ihr Assistenzhund muss mindestens sechs Monate alt und gechippt sein. * Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten

Anträge für Flüge in das Vereinigte Königreich müssen 48 Stunden vor Abflug gestellt werden, damit  sich  ein „Pet Checker“* zum Ankunftsflughafen begeben kann. Zusätzlich zu den Unterlagen, die für die Einreise des Hundes in das Vereinigte Königreich erforderlich sind, werden nur Assistenzhunde zugelassen, die von einem anerkannten Institut ausgebildet wurden. Das betreffende Institut  muss Mitglied der „International Guide Dog  Federation“ (IGDF) sein. Assistenzhunde, die in das Vereinigte Königreich reisen, müssen von einem Verein trainiert worden sein, der allen Kriterien des Dachverbandes „ Assistance Dogs International “ (ADI) entspricht. Bei der Ankunft im Vereinigten Königreich dürfen der Fluggast und der Assistenzhund das Flugzeug erst verlassen, wenn sie vom „Pet Checker“ des  für  die Flughafenkontrolle zuständigen Unternehmens abgeholt werden und dieser die Identität und Unterlagen Ihres Hundes prüft. Weitere Informationen zu den Bedingungen für die Beförderung Ihres Hundes zu diesem Reiseziel finden Sie auf der Regierungswebsite des Vereinigten Königreichs* Bevollmächtigtes Flughafenpersonal, das sicherstellt, dass Ihr Tier die Bedingungen für die Einreise auf das Staatsgebiet des Vereinigten Königreichs erfüllt

Wenn Sie mit Ihrem ausgebildeten Begleithund in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen möchten, wenden Sie sich mindestens 96 Stunden vor Abflug an unseren Hilfsservice, damit die notwendigen Überprüfungen der von den Flughafen- und Regierungsbehörden Ihres Ziellandes geforderten Dokumente vorgenommen werden können.

Bestimmungen:

In Übereinstimmung mit den internationalen Bestimmungen dürfen auf unseren Flügen ausschließlich Führ- und Assistenzhunde in der Flugzeugkabine mitreisen, die von einem zertifizierten und anerkannten Institut ausgebildet wurden.

Hunde in Ausbildung werden nicht in der Kabine zugelassen, es sei denn, sie werden in einer geeigneten Transporttasche bzw. Transportbox oder im Frachtraum befördert.

Sollte ein Tier Schäden verursachen, behält sich Air France das Recht vor, dem Besitzer die Kosten für den Schaden gemäß den geltenden Beförderungsbedingungen in Rechnung zu stellen.