Familien und Kinder

Familien und Kinder

Sie reisen mit Ihrer Familie? Individuelle Services am Flughafen, Babynahrung und Kindermenüs, Unterhaltungsprogramm an Bord: Mit unserem Kids-Service stehen der Komfort und das Wohlbefinden für Sie und Ihre Familie ganz oben auf unserer Prioritätenliste. Wir setzen alles daran, damit Ihre Reise zu einem entspannten Vergnügen wird.

Optimaler Komfort für Sie und Ihr Kind

Das Langstreckennetz von Air France schließt den Großteil der Interkontinentalflüge ein, insbesondere Flüge:

  • zwischen Frankreich (Kontinentaleuropa) und der Karibik oder dem Indischen Ozean
  • zwischen Frankreich (Kontinentaleuropa) und den französischen Überseegebieten
  • zwischen Europa und Asien, Ozeanien, Afrika (außer Nordafrika), Nord- und Lateinamerika oder dem Nahen Oste

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die aus Großbritannien und Nordirland abfliegen, entfällt die britische Fluggastgebühr (Air Passenger Duty). Diese Ausnahme gilt automatisch.

Begleitpersonen

  • Ein Kind* muss von einem mindestens 18-jährigen Erwachsenen begleitet werden, der selbständig reisen kann. Von diesem Mindestalter ausgenommen sind die mitreisende Mutter, der mitreisende Vater oder der mitreisende Vormund des Kindes. Das Kind und seine Begleitperson müssen in derselben Klasse reisen. Andernfalls gilt der junge Fluggast als alleinreisendes Kind (UM).

* Bis zu 12 Jahre für Flüge innerhalb Frankreichs (einschließlich Übersee) und 15 Jahre für internationale Flüge.

  • Ein Fluggast darf 2 Babys (Kleinkinder unter zwei Jahren) mit an Bord nehmen. In diesem Fall muss der Flug telefonisch gebucht werden. Eines der beiden Babys muss einen eigenen Sitzplatz zum Kindertarif belegen und in einem zugelassenen Autokindersitz untergebracht oder mit einem anderen zertifizierten Kinderrückhaltesystem gesichert werden.
  • Ein mindestens 18-jähriger Erwachsener kann mit maximal 12 Minderjährigen folgenden Alters reisen:
    • unter 15 Jahren auf unserem internationalen Streckennetz
    • unter 12 Jahren auf unserem französischen Streckennetz (Kontinentalfrankreich und Überseegebiete).

Praktische Tipps

- Vergewissern Sie sich vor der Abreise, dass Ihr Kind alle Dokumentebesitzt, die von der Polizei, dem Zoll und den Einwanderungsbehörden des Ziellandes gefordert werden. - Flugreisen mit weniger als sieben Tage alten Säuglingen sind nicht empfehlenswert. - Wenn Ihr Baby verkühlt ist, sollten Sie Flugreisen vermeiden. - Nehmen Sie eine ausreichende Menge an Fläschchen und die gewohnte Babynahrung mit. - Denken Sie daran, alles mitzunehmen, was Sie zum Wickeln benötigen (Windeln, Watte usw.). - Achten Sie darauf, dass Ihr Baby während des Fluges viel trinkt. - Wenn Sie einen Kinderwagen auf Ihre Reise mitnehmen, bringen Sie bitte einen Gepäckanhänger mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse am Kinderwagen an. - Packen Sie den Impfpass und die Medikamente ein, wenn Ihr Kind ärztlich behandelt wird oder anfällig für Reisekrankheit ist. - Achten Sie auf bequeme, warme Kleindung (Pullis und Socken). - Denken Sie auch daran, ein Bonbon oder einen Kaugummi einzupacken und für die ganz Kleinen einen Schnuller, ein Fläschchen, einen Lutscher oder eine kleine Knabberei: Das hilft beim Start und bei der Landung gegen den Druck in den Ohren.

Kinderwagen

Sie können einen Kinderwagen und einen Autokindersitz kostenfrei aufgeben. Falls der Stauraum an Bord ausreicht, dürfen bestimmte Kinderwagen mit an Bord genommen werden. Die Regelung richtet sich nach der Art des Kinderwagens.

  • Buggy*: Seine Größe darf 15 cm x 30 cm x 100 cm nicht überschreiten.
  • Anderer faltbarer Kinderwagen: Er kann anstelle des zulässigen Handgepäcks für ein Kind mitgenommen werden. Zusammengefaltet darf er die Maße von 55 cm x 35 cm x 25 cm nicht überschreiten.

  * Auf Langstreckenflügen, ausgenommen Flüge zwischen Frankreich (Kontinentaleuropa) und Cayenne, Fort-de-France, Havanna, Mauritius, Point-à-Pitre, Punta Cana, Réunion, Saint Martin und Santo Domingo und unter der Voraussetzung, dass genügend Platz in den Gepäckfach vorhanden ist.

poussette

Hinweis: Kinderwägen müssen komplett in einer Transporttasche verstaut sein. Außerdem kann die Mitnahme eines Kinderwagens in den Boardingbereich an bestimmten Flughäfen aus Sicherheitsgründen untersagt werden.